E-Rezept

E-Rezept

Die Zukunft der Medikamentenverordnung: Das digitale Rezeptrevolutioniert.

Das E-Rezept, kurz für elektronisches Rezept, verändert grundlegend die Dynamik der Medikamentenverordnung und -beschaffung. Anstelle des herkömmlichen Papierrezepts wird das E-Rezept digital generiert und direkt an die Apotheke übermittelt. Diese innovative Herangehensweise birgt zahlreiche Vorteile, darunter eine gesteigerte Effizienz, eine geringere Fehleranfälligkeit und eine vereinfachte Abwicklung für Patienten, Ärzte und Apotheker.

Durch die Nutzung des E-Rezepts entfällt die Notwendigkeit, physische Rezepte zu drucken, aufzubewahren oder vorzulegen. Stattdessen können Patienten ihre Verschreibungen elektronisch erhalten und direkt in ihrer bevorzugten Apotheke einlösen. Dies nicht nur Zeit spart, sondern auch das Risiko von Rezeptverlust oder -verwechslung minimiert.

Bitte beachten Sie: Derzeit werden in der Regel keine E-Rezepte im Hilfsmittelbereich ausgestellt.

Nutzung der Gesundheitskarte

Ab dem 01.01.2024 können gesetzlich Versicherte ihre Rezepte ausschließlich mithilfe ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einlösen, ohne dass eine separate PIN erforderlich ist. Bei Markert Gesunde Schuhe sind wir optimal vorbereitet und stehen bereit, Sie bei der Einlösung Ihres E-Rezepts zu unterstützen.

Nutzung per Smartphone

Gesetzlich Versicherte können das E-Rezept bequem über eine spezielle App auf ihrem NFC-fähigen Smartphone oder über eine Variante der App ihrer Krankenkasse verwenden. Diese Nutzung bietet Vorteile, wie die Übermittlung von Folgerezepten durch die Arztpraxis auf das Smartphone

Papierausdruck aus der Arztpraxis

Für Patienten ohne Smartphone oder elektronische Gesundheitskarte mit PIN gibt es eine Lösung: Sie erhalten einen Papierausdruck mit einem digitalen Schlüssel, dem E-Rezept-Token. Dieser ermöglicht es dem Sanitätshaus, das Originalrezept vom Server herunterzuladen und zu bearbeiten.

Zukunftsmöglichkeiten

Welche Möglichkeiten gibt es für die Einlösung von E-Rezepten in der Zukunft?

Momentan ist es uns bedauerlicherweise noch nicht möglich, E-Rezepte einzulösen. Wir setzen jedoch alles daran, unseren Service zu verbessern, und informieren Sie gerne über die neuesten Entwicklungen in diesem Bereich.

Bitte beachten Sie, dass viele Betriebe derzeit noch nicht in der Lage sind, E-Rezepte zu verarbeiten. Voraussichtlich wird es erst ab dem Jahr 2026 flächendeckend möglich sein, elektronische Verschreibungen in unserem Geschäft einzulösen. Wir arbeiten jedoch aktiv daran, unsere Systeme entsprechend anzupassen, um Ihnen diese Option baldmöglichst anbieten zu können.

Es ist wichtig zu betonen, dass momentan in der Regel keine E-Rezepte im Hilfsmittelbereich ausgestellt werden. Sollten sich hierzu Änderungen ergeben oder neue Richtlinien eingeführt werden, werden wir Sie selbstverständlich umgehend informieren.

Wir freuen uns darauf, Ihnen bald weiterhelfen zu können.

E-Rezept hochladen

Laden Sie Ihr E-Rezept bei Markert hoch, sobald es von Ihrem Arzt ausgestellt wurde. Dieses kann entweder als normales Rezept oder als QR-Code eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass der Upload des E-Rezeptes nicht den Besuch vor Ort für die entsprechende Versorgung ersetzt.

Sie haben Fragen? Wir geben Antworten.

Gemäß der Gesellschaft für Telematik (Gematik) sind die Daten nur für den Versicherten, das ärztliche Fachpersonal und die Apotheke einsehbar. Die E-Rezepte werden verschlüsselt übertragen, gespeichert und verarbeitet. Die elektronische Signatur schützt vor Fälschungen. Der Datenschutz wird ernst genommen und die Standards in Deutschland sind hoch.

Das E-Rezept bietet mehr Komfort durch den Verzicht auf Papierrezepte. Es kann auch in einer Videosprechstunde ausgestellt werden und ermöglicht den Erhalt von Folgerezepten ohne Praxisbesuch. Das Vorzeigen der Gesundheitskarte bleibt jedoch erforderlich. Eine andere Person kann E-Rezepte für einen Patienten einlösen, benötigt dafür aber die Gesundheitskarte oder einen Ausdruck. Über die App kann die Apotheke informieren, wenn das Medikament nicht vorrätig ist.

Nein, die verpflichtende Nutzung des E-Rezepts soll erst Anfang nächsten Jahres kommen. Bislang wurde die Ausstellung in Pilotregionen getestet.

Das E-Rezept soll stufenweise ausgebaut werden. Zukünftig sollen auch Verordnungen für Betäubungsmittel, digitale Gesundheitsanwendungen und Überweisungen digitalisiert werden. Die App könnte auch Informationen zu Wechselwirkungen und Erinnerungen zur Einnahme von Arzneimitteln bieten.

Vorläufig bleibt das blaue Rezept für Privatversicherte bestehen, aber die Einführung des E-Rezepts ist auch hier geplant.

So funktioniert das E-Rezept

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Vorteile der E-Rezept-App

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